Ornamentglas
Ornamentglas für Sichtschutz und Gestaltung
Ornamentglas verbindet Lichtdurchlässigkeit mit Sichtschutz. Durch strukturierte Oberflächen entstehen dekorative Muster, die gleichzeitig Privatsphäre schaffen.
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Drahtglas 7 mm
Drahtglas ist ein spezielles Glas, bei dem während der Herstellung ein Drahtgeflecht in die Glasschmelze eingebettet wird. Die Produktion erfolgt im sogenannten Walzverfahren: Dabei wird die flüssige Glasschmelze zwischen zwei gekühlten Stahlwalzen zu einem flachen Glasband geformt. Kurz vor der Formgebung wird das Drahtgeflecht in die noch zähflüssige Glasschmelze eingebracht und dauerhaft im Glas eingeschlossen. Die charakteristische Drahtstruktur verleiht dem Glas eine besondere Optik und wird häufig bei funktionalen Verglasungen eingesetzt. Wichtig: Drahtglas ist kein Sicherheitsglas! Aus diesem Grund darf Drahtglas nicht bei Absturzsicherungen verwendet werden. Als Überkopfanwendung muss das Glas allseitig in einem Rahmen gefasst sein. Die kleinere Spannweite der Glasabmessung darf maximal 600 mm betragen. Solche Verglasungen sind durchbruchgefährdet und dürfen nicht betreten oder gegangen werden (SIGAB Richtlinie 002).
Drahtspiegelglas glatt 7 mm
Drahtspiegelglas ist eine besondere Form von Drahtglas, bei der ein Drahtgeflecht während der Herstellung dauerhaft in die Glasscheibe eingebettet wird. Die Produktion erfolgt im Walzverfahren, bei dem die flüssige Glasschmelze zwischen zwei gekühlten Stahlwalzen zu einem Flachglasband geformt wird. Kurz vor der Formgebung wird das Drahtgeflecht in die zähflüssige Glasschmelze eingeführt. Im Unterschied zu klassischem Drahtglas sind bei Drahtspiegelglas beide Glasoberflächen geschliffen und poliert. Dadurch entsteht eine deutlich glattere, transparentere Oberfläche mit verbesserter Durchsicht. Das Glas kombiniert die charakteristische Drahtstruktur mit einer klareren Optik und wird häufig für spezielle Verglasungen oder dekorative Anwendungen eingesetzt. Wichtig: Drahtglas ist kein Sicherheitsglas! Aus diesem Grund darf Drahtglas nicht bei Absturzsicherungen verwendet werden. Als Überkopfanwendung muss das Glas allseitig in einem Rahmen gefasst sein. Die kleinere Spannweite der Glasabmessung darf maximal 600 mm betragen. Solche Verglasungen sind durchbruchgefährdet und dürfen nicht betreten oder gegangen werden (SIGAB Richtlinie 002).
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